Beitragshebung 2020 ab 18.06.2020
Am Donnerstag den 18.06.2020 startet unsere diesjähre Hebung der Verbandsbeiträge. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Verbandsgebiet sind automatisch Mitglied, also "beitragspflichtig", und erhalten einen Beitragsbescheid - vermutlich ab dem 20.06.2020. Grundlage der Beitragsfestsetzung ist die Satzung des Verbandes in der aktuell gültigen Fassung. Stichtag für die Datenerfassung zur Hebung ist hierbei der amtliche Datenbestand des Katasteramtes vom 01.01. des Beitragsjahres. Die Höhe des Beitrages wird ermittelt vom Hebesatz, dieser wird durch den Ausschuss jährlich neu festgesetzt; im Jahr 2020 wurde er vom Verbandsausschuss erneut auf die Höhe von 35% vom Grundsteuermeßbetrag festgelegt, auch der Mindestbeitrag bleibt bei 10,00 €. Die Satzung des Verbandes und weitere Informationen zur Beitragshebung sowie zum Datenschutz sind u.a. hier auf der Internetseite zu finden. Im Jahr 2019 wurde überprüft, ob alle Flächen innerhalb des Verbandsgebietes für die Verbandsbeitragshebung ordnungsgemäß erfasst sind. Bei Fragen zum Beitragsbescheid können wir Ihnen am Besten Auskünfte geben, wenn Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zusenden unter Angabe Ihrer Hebenummer (diese steht auf dem Hebebescheid vorne).
Ergänzung 25.06.2020: Auf dieser Seite im Menu unter "Fragen und Antworten" / Rechtsgrundlagen wurden die gültigen Verordnungen hinzugefügt, aus dem sich das Verbandsgebiet des Artlenburger Deichverbandes ergibt.