Hier erfahren Sie mehr über das Deichwesen
Die Arbeit des Artlenburger Deichverbandes, das Deichwesen und der Hochwasserschutz sind komplexe und sehr umfangreiche Themen. Um Interessierten bessere Einblicke in die Materie zu geben, werden in dieser Rubrik viele zusätzliche Informationen aufgeführt – unter anderem das Niedersächsische Deichgesetz, die Satzung des Artlenburger Deichverbandes, die Erhebung der Mitgliedsbeiträge oder die Berechnung von Hochwasser. Auch werden unter dem Stichwort Deichlexikon häufig benutzte Fachbegriffe erklärt.
Rechtsgrundlagen
Der Artlenburger Deichverband ist eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts", und verwaltet sich nach den gültigen Rechtsvorschriften selbst. Die Rechtsgrundlage ist die Satzung des Verbandes. Diese basiert vor allem auf das Wasserverbandsgesetz, aber auch auf Niedersächsische Deichgesetz (dort ist der ADV u.a. aufgeführt in der Anlage zu §7 Abs.1). Rechtsaufsicht des Verbandes ist der Landkreis Lüneburg, der Haushalt wird geprüft vom Wasserverbandstag e.V. in Hannover.
Das Verbandsgebiet ergibt sich aus der gültigen Verordnung der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg vom 22.03.2000 (Achtung, relativ große pdf-Datei: ca. 42MB) , sowie den Ergänzungen gemäß den Verordnungen des Landkreises Lüneburg (Stadtgebiet Bleckede), Verordnung Walmsburg 2012 (1,55MB), Verordnung Alt Garge 2015 (1,06MB)
Deichwachordnung
Die Deichwachordnung wird per Verordnung vom Landkreis Lüneburg an den Deichverband erlassen. Es werden unter anderem die Pflichten und die Aufgaben der Deichwachen und Deichgeschworene beschrieben.
Die Deichwachordnung als PDF Datei
Deichverteidigungsordnung
Der Landkreis Lüneburg gibt über die Deichverteidigungsordnung (DVO) dem Deichverband den rechtlichen Auftrag, die Deiche in seinem Verbandsgebiet vor Hochwasser und Eisgang zu schützen. Hierzu werden Deichwachbezirke eingerichtet. Das Aufziehen der Deichwachen ordnet der Verbandsvorsteher an.
Deichverteidigungsordnung Landkreis Lüneburg
Deichverteidigungsordnung Harburg
Hochwasserberechnung
Wichtige Grundlagen für den Deichbau und die Deichverteidigung sind das Bemessungshochwasser und eine gute Hochwasservorhersage. Grundlage für die Wasserstands- und Hochwasservorhersage ist das unter Beteiligung der Länder und der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelte und seit 2007 eingesetzte Wasserstandsvorhersagemodell WAVOS-Elbe, das den deutschen Elbeabschnitt vom Grenzpegel Usti bis zur Staustufe Geesthacht mit den großen Zuflüssen Saale und Havel abdeckt.
Informationen zur Hochwasserberechnung
Verbandsbeitrag
Deichverbände – wie der Artlenburger Deichverband – verwalten sich nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände und dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) selbst. Aufsichtsbehörde des ADV, bei dem es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist der Landkreis Lüneburg. Der Beitritt zum Deichverband und die Zahlung eines Jahresbeitrages für den Hochwasserschutz sind nicht freiwillig. Das regelt das NDG. Entsprechend gibt es eine Deichpflicht. Die besagt, dass die Eigentümer aller im Schutz der Deiche und Sperrwerke gelegenen Grundstücke zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung verpflichtet.
Mitglieder im Deichverband sind entsprechend der aktualisierten, gültigen Satzung vom 1. Januar 2018 gehalten, für dessen Aufgabenwahrnehmung und zur Deckung entstehender Kosten für die Deicherhaltung jährlich Beiträge zu zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt seit dem Jahr 2018 zehn Euro. Hinweis zum Datenschutz, pdf-Datei: Datenschutz-Hebung
Beitragshebung 2024
Am Donnerstag den 06.06.2024 startete unsere diesjähre Hebung der Verbandsbeiträge. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Verbandsgebiet sind automatisch Mitglied, also "beitragspflichtig", und erhalten einen Beitragsbescheid. Grundlage der Beitragsfestsetzung ist die Satzung des Verbandes in der aktuell gültigen Fassung. Stichtag für die Datenerfassung zur Hebung ist hierbei der amtliche Datenbestand des Katasteramtes vom 01.01. des Beitragsjahres. Die Höhe des Beitrages wird ermittelt vom Hebesatz, dieser wird durch den Ausschuss jährlich neu festgesetzt; im Jahr 2024 wurde er vom Verbandsausschuss erneut auf die Höhe von 45% vom Grundsteuermeßbetrag festgelegt, auch der Mindestbeitrag bleibt bei 10,00 €. Die Satzung des Verbandes und weitere Informationen zur Beitragshebung sowie zum Datenschutz sind u.a. hier auf der Internetseite zu finden. Im Jahr 2019 wurde überprüft, ob alle Flächen innerhalb des Verbandsgebietes für die Verbandsbeitragshebung ordnungsgemäß erfasst sind. Bei Fragen zum Beitragsbescheid können wir Ihnen am Besten Auskünfte geben, wenn Sie uns eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zusenden unter Angabe Ihrer Hebenummer (diese steht auf dem Hebebescheid vorne).
Von der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg wurde per Verordnung die rückwärtige Grenze des geschützten Gebietes des Artlenburger Deichverbandes im März 2000 festgesetzt. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Daten der Kataster und der Oberfinanzdirektion.
Der Jahresbeitrag des Artlenburger Deichverbandes bemisst sich nach dem Grundsteuermessbetrag, der dem Verband am 1. Januar eines jeden Jahres durch die letzte Festsetzung des Finanzamtes bekannt ist. Den Steuermessbetrag kann jedes Mitglied für sich aus dem ihm zugegangenen Bescheid des Finanzamtes über die Berechnung des Einheitswertes ersehen. Von diesem Betrag erhebt der Deichverband auf Grundlage des vom Verbandsausschuss festgelegten Hebesatzes (seit 2022: 45 Prozent) den Verbandsbeitrag.
Zu den Pflichten gehört für die Mitglieder aber auch, im Gefahrenfall Deichwachdienst auszuüben.
Deichbauinvestitionen
1990
Deichausbauabschnitt Rönne – Avendorf mit Fortsetzen des Abschnittes in Obermarschacht und Tespe rund 1,8 km für rund
1,5 Millionen D-Mark
1991
Deichbauabschnitt in Tespe vom Ehrendenkmal bis zum Sportbootshafen rund 1,6 km für etwa
1,8 Millionen D-Mark
1992
Deichneubauabschnitt Tespe bis Avendorf 2 km für etwa
2,54 Millionen D-Mark
1993
Deichneubauabschnitt Avendorf 2 km für etwa
2,85 Millionen D-Mark
1994
Fortführung des Deichbaus in der Ortslage Avendorf in Richtung Artlenburg auf rund 2 km, mit etwa
2,25 Millionen D-Mark
1995
Deichneubauabschnitt Hohnstorf von der Rampe Schnaar bis zum Elbe-Seitenkanal auf 2,1 km für
2,39 Millionen D-Mark
1996
Fortsetzung der Arbeiten am Bauabschnitt Hohnstorf für etwa
1,49 Millionen D-Mark
1997
2. Bauabschnitt Hohnstorf auf einer Länge von 1,34 km mit Baukosten in Höhe von
1,7 Millionen D-Mark
1998
Fortsetzung des 2. Bauabschnittes in Hohnstorf und Beseitigung der in der Außendeichböschung stehenden Pappel in Badegast für etwa
965.000 D-Mark
1. und 2. Bauabschnitt im Tidebereich im Raum Drage/Laßrönne
für rund 2,33 Millionen D-Mark
1999
Fortsetzung des 1. und 2. Bauabschnittes in Drage/Laßrönne für etwa
1 Million D-Mark
2000
Fortsetzung der Nacherhöhung im Tidebereich für rund
2,9 Millionen D-Mark
2001
Deckwerksarbeiten an der Außendeichböschung in Radegast in Richtung Vitico für etwa
640.000 D-Mark
Fortsetzung der Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Drage/Laßrönne für etwa
2,1 Millionen D-Mark
2002
Bauabschnitt Radegaster Haken und Beseitigung von Hochwasserschäden Baukosten für rund
640.000 Euro
Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Drage / Drennhausen für etwa
492.000 Euro
2003
Beseitigung von Hochwasserschäden des August-Hochwassers 2002 und Wiederherstellung der Deichsicherheit für insgesamt
3,34 Millionen Euro
Fortsetzung der Deichnacherhöhungsarbeiten im Tidebereich bei Drage in Richtung Drennhausen/Elbstorf für etwa
2,028 Millionen Euro
2004
Beseitigung von Hochwasserschäden auf Grund des Augusthochwassers 2002 und Wiederherstellung der Deichsicherheit
Bau einer Hochwasserschutzwand mit rückwärtiger Verankerung der Spundwand in Hohnstorf
Kolksicherung im Bereich der Fährbuhne in Hohnstorf
Fertigstellung von Wege- und Straßenbauarbeiten
Fortsetzung der Deckwerksarbeiten in Radegast für etwa insgesamt
3,5 Millionen Euro
2005
Verstärkung und Erhöhung des Hochwasserdeiches in Artlenburg und Hohnstorf für etwa
690.000 Euro
Erhöhung des Tidedeiches im Bereich Laßrönne (BGS-Gelände) für etwa
693.000 Euro
2007
Instandsetzung von Deichüberfahrten, die im Zuge des Sommerhochwassers 2002 beschädigt wurden für etwa
650.000 Euro
2. Bauabschnitt im Bereich des Tidedeiches in Laßrönne und Stove für etwa
1,111 Millionen Euro
2010
Befestigung der Außendeichböschung in Sassendorf auf rund 1,2 km Länge für etwa
1,02 Millionen Euro
Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Stove und Laßrönne für etwa
1,107 Millionen Euro
2011
Fortsetzung Befestigungsarbeiten an der Außendeichböschung in Sassendorf auf rund 1,2 km Länge und Anlegen von zwei Furten im Wendewischer Werder für rund
2,122 Millionen Euro
Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Rönne/Schwinde, Neubau einer Zufahrt zum Deichverteidigungsweg für etwa
1,1 Millionen Euro
2012
Arbeiten am Tidedeich Rönne/Schwinde für etwa
1,16 Millionen Euro
2013
Bewirtschaftung der Bodenentnahmen Drage und Oldershausen für etwa
1,2 Millionen Euro
Erstellung einer Spundwand in Hohnstorf für etwa
650.000 Euro
Kleihalde Artlenburg für etwa
169.000 Euro
Bau einer Deichüberfahrt in Schwinde für etwa
1,2 Millionen Euro
2014
Fertigstellung der Spundwand in Sassendorf für rund
90.000 Euro
Ausbau der Schutzdeiche am IlmenauKanaldeich für rund
150.000 Euro
Fortsetzung des Bauarbeiten an der Deichüberfahrt und Nacherhöhung der Tidedeiche in Schwinde für rund
800.000 Euro
2015/2016
Reparatur der Flutfolgeschäden von 2013
5,1 Millionen Euro
2016
Investitionen in verschiedenen Bereichen am Elbdeich, an den Schutzdeichen am Ilmenaukanal und für Bodenentnahmen für den Deichbau
3,0 Millionen Euro
2018 / 219
Instandsetzungen an den Deichverteidigungswegen am Ilmenaukanalschutzdeich, Elbdeich-Anpassungen und Untersuchungen, Bodenentnahme-Management für den Deichbau
1,4 Millionen Euro
Deichlexikon
Abfluss
Das ist die Menge Wasser, die in einem Gewässer abfließt. Sie wird bei Hochwassersituationen in Kubikmeter pro Sekunde gemessen. Der Abfluss ist eine Rechengröße, nach der weitergehende Berechnungen für die unterhalb der Hochwasserwelle liegenden Gebiete vorgenommen werden.
Alarmstufen
Auf der Grundlage von Hochwasservorhersagen werden folgende Alarmstufen festgelegt:
Alarmstufe |
Richtwasserstände |
||
Pegel Bleckede in cm |
Pegel Hohnstorf in cm |
Pegel Sperrwerk (Ilmenaukanal, Neetzekanal) in cm |
|
I |
975 |
740 |
400 |
II |
1035 |
800 |
430 |
III |
1085 |
840 |
460 |
IV |
1105 |
880 |
490 |
Altarm
Vom Hauptfluss abseits gelegene Wasserfläche mit oder ohne Verbindung zum Fluss, meist in Verlandung begriffen und Rest eines ehemaligen Flusssystems. Altarme können beträchtliche Tiefen aufweisen und eine Deichgefährdung darstellen, wenn sie zu nah am Deich liegen – vor allem durch Strömungsturbulenzen.
Altdeich
Bezeichnung für einen historisch gewachsenen, durch mehrere Erhöhungen und Verstärkungen entstandenen Deich, dessen Anlage vor Jahrhunderten vorgenommen wurde. Altdeichstrecken entsprechen weder in ihrer Höhe, ihren Abmessungen und den Bodenaufbau den heutigen Anforderungen, sind daher bis auf Reste beseitigt worden.
Aufkadung
Bezeichnet eine künstliche Deicherhöhung. In historischer Zeit sind überflutungsgefährdete Deichabschnitte mit Brettern, Pfählen oder Tierdung als Abdichtungsmaterial um einige Dezimeter aufgehöht worden. Heute werden künstliche Aufhöhungen mit mehreren Lagen Sandsäcken oder aufgeschütteter Erdwälle, die in Folie eingeschlagen sind, auf der Deichkrone erreicht.
Buhnen
Dies sind künstlich hergestellte Querbauwerke in der Elbe mit Verbindung zum Vorland, das dadurch vor einem möglichen Uferabbruch geschützt wird. Die Elbe ist hier durch Mittelwasser geregelt, das heißt, der Abflussquerschnitt bei Mittelwasser wird durch Buhnen und Längswerke eingeschränkt.
Deichgesetz
Grundlage aller deichrechtlicher Bestimmungen ist das Niedersächsische Deichgesetz vom 1. März 1963, das die bis dahin geltende Deich- und Sielordnung für das Fürstentum Lüneburg vom 15. April 1862 ablöste. Anpassungen an veränderte Verhältnisse bewirkten stetig Änderungen des Deichgesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung, zuletzt am 5. November 2005.
Deichhauptmann
An der Spitze eines Deichverbandes steht der Verbandsvorsteher. In Niedersachsen heißt er satzungsgemäß Deichhauptmann, in Hamburg Deichvogt.
Deichlinie
Das ist der Verlauf des Deiches in der Landschaft. Dieser wurde in historischer Zeit weitgehend von den örtlichen Verhältnissen vorgegeben. Zwangspunkte waren damals bestehende Nebenarme der Elbe, Sumpfflächen und andere topografische Hindernisse.
Deichschau
Kontrolle der Deiche, die zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst) unter der Leitung des Landkreises durch eine Schaukommission durchgeführt wird.
Deichverband
Deichverbände – wie der Artlenburger Deichverband – verwalten sich nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände und dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) selbst. Aufsichtsbehörde des ADV, bei dem es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist der Landkreis Lüneburg. Der Betritt zum Deichverband ist nicht freiwillig, er wird durch das NDG geregelt. Entsprechend gibt es eine Deichpflicht. Die besagt, dass die Eigentümer aller im Schutz der Deiche und Sperrwerke gelegenen Grundstücke zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung verpflichtet. Von der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg wurde per Verordnung die rückwärtige Grenze des geschützten Gebietes des Artlenburger Deichverbandes im März 2000 festgesetzt.
Deichvogt
Bis 1998 wurde die Deichaufsicht von einem Landesbeamten, dem Deichvogt, als hoheitliche Aufgabe hauptberuflich wahrgenommen. Nach 250 Jahren staatlicher Deichaufsicht ging diese auf die Fachdienststelle der Landkreise und im Rahmen der Eigenverantwortung auf die jeweiligen Deichverbände über.
Deichwachen
Das Aufziehen der Deichwachen erfolgt beim Überschreiten festgelegter Pegelstände und auf besondere Anweisung. Zum Wachdienst verpflichtet sind alle Verbandsmitglieder über 16 Jahre. Entsprechend der Gefahrenlage werden einfache Deichwachen (vier Personen, davon zwei im Wachlokal und zwei auf dem Deich) oder doppelte Deichwachen angeordnet. Der zuständige Deichgeschworene führt die Aufsicht und übt die Kontrolle aus. Nach zwölf Stunden Dienst erfolgt im Normalfall die Ablösung.
Enteignung
Der Gesetzgeber behält sich das Recht vor, zum Wohle der Allgemeinheit ein Enteignungsverfahren zu bewirken, wenn beispielsweise Grundflächen zu erwerben sind, die unabdingbar für ein Bauvorhaben benötigt werden und keine andere Lösung zu erreichen ist.
Freibord
Das ist das Maß an der wasserseitigen Deichböschung zwischen Außenwasserspiegel und Deichkronenhöhe.
Katastrophenfall
Ist zu erkennen, dass das Leben, die Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass die erforderlichen Maßnahmen sowie der Einsatz der notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordern, so ist für das betroffene Gebiet der Katastrophenfall festzustellen. Eintritt und Ende des Katastrophenfalles stellt der Landrat des Landkreises Lüneburg fest. Damit obliegt ihm die zentrale Leitung aller notwendigen Maßnahmen zur Katastrophenbekämpfung. Die späteste Ausrufung des Katastrophenfalles muss bei der Alarmstufe IV erfolgen. Akute Gefahr für die Bevölkerung wird durch Glockenläuten, Sirenen oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben.
Kleiabdeckung
Als Klei wird der Auenlehmboden bezeichnet, der seit dem Deichausbau ab 1974 als schützende Schicht auf den aus Sand bestehenden Rohdeichkörper aufgebracht wird.
Pegel
Pegel sind Wasserstandsmesser mit genormter Ablese-Skala und genau eingemessenem Pegelnullpunkt. Sie befinden sich in regelmäßigen Abständen entlang der Flüsse.
Qualmwasser
Das Qualmwasser oder auch Drängewasser stellt sich im Anschluss hoher Außenwasserstände zeitverzögert binnendeichs ein und führt zu Überflutungen.
Ergänzt am 27.12.2023: Erläuterung Qualmwasser
Bei länger anhaltenden höheren Wasserständen der Elbe kommt es auch ohne weitere Niederschläge im Verbandsgebiet zu höheren Wasserständen im Binnenbereich, insbesondere im Bereich tieferliegender Flächen, Gräben und Grüppen. Vielen ist dieser Effekt als "Qualmwasser" bekannt. Qualmwasser ist jedoch nicht mit dem sog. Kuver- oder Sickerwasser zu verwechseln: Kuver- oder Sickerwasser tritt im unmittelbaren Nahbereich zum Deich auf, im Deichseitengraben, an der Binnenberme oder Deichfuß. Qualmwasser ist aufgestautes Grundwasser, welches sich aufgrund des Elbhochwassers nun nicht mehr über den Grundwasserpfad im Elbschlauch entspannen kann, und daher vorher zu Tage tritt (oberirdische Fließgewässer haben im Verbandsgebiet eine Fließrichtung weg vom Elbdeich, dass Grundwasser jedoch nicht). Einen Nachweis darüber konnte bereits 1988 erbracht werden, über chemisch-physikalische Untersuchungen (Vergleich Grundwasser / Elbwasser) während und nach einem Hochwasserereignis. Der Einfachheit halber kann aber alles als Qualmwasser bezeichnet werden, so sind es viele gewohnt im Sprachgebrauch in der Elbmarsch. Das Ereignis an sich, hohe Wasserstände im Binnenland, sollte jedoch nicht unterschätzt werden, denn aufhalten lässt sich das nicht.
Schöpfwerk
Ein Pumpwerk, das sich innerhalb des Deiches befindet und zur künstlichen Entwässerung dient, wenn keine natürliche Entwässerung möglich ist.
Sollbruchstellen
Zur Kappung der Hochwasserspitze und Entlastung der Deiche können Sollbruchstellen bestimmt werden. Diese befinden sich dort, wo bei binnenseitiger Überflutung der geringste Schaden angerichtet wird. Die Entlastungswirkung kann bis zu 700 Kubikmeter pro Sekunde erreichen.