Aktueller Hinweis am 31.12.2023 bezüglich der durchlaufenden Hochwasserwelle zum Jahreswechsel
Gemäß §14 NDG (Niedersächsisches Deichgesetz), Satz 1, ist jede Benutzung des Deiches verboten. Wortlaut: "...Jede Benutzung des Deiches (Nutzung und Benutzen), außer zum Zweck der Deicherhaltung durch ihren Träger, ist verboten. ..."
Solange keine Sturmflut- oder Hochwassersituation vorherrscht, kann man Spaziergänger aus unserer Sicht dulden - sofern mitgeführte Hunde nicht den Deich aufwühlen und die Hinterlassenschaften (Exkremente) der Hunde mitgenommen werden.
Momentan bitten wir jedoch eindringlich und fordern dazu auf, die grüne Grasnarbe der Deiche nicht zu betreten. Vielen Dank.
Kontrolle der Deichanlagen am 31.12.2023 vor Eintreffen der Hochwasserwelle: ADV-Vorarbeiter Thomas Freese am Verschlussorgan der Spundwand in Artlenburg (nur mit Erfahrung und Ahnung sind solche Arbeiten möglich und sinnvoll):