Beitragshebung 2025 gestartet

Allgemeine Hinweise zur Beitragshebung:

  • Die Verbandsbeiträge sind Jahresbeiträge zur Deichunterhaltung und werden auf Basis der jeweils gültigen Verbandssatzung festgesetzt. Deichbeiträge sind öffentlich-rechtliche Abgaben.
  • Beitragspflichtig ist, wer am 1. Januar des Beitragsjahres als Grundstückseigentümer/in im Verbandsgebiet im amtlichen Katasterbestand eingetragen ist.
  • Der Hebesatz wird jährlich vom Ausschuss neu festgelegt. Für 2025 beträgt er weiterhin 45 % des Grundsteuermessbetrags; der Mindestbeitrag bleibt bei 10,00 €.

Die Satzung des Verbandes mit allen Änderungen erhalten Sie u.a. hier auf dieser Internetseite unter "Fragen und Antworten", direkter interner "link": Satzung (pdf-Datei, ca. 1,52MB groß)

Bei Fragen, Anmerkungen oder Hinweisen (z.B. Adressänderung) zur aktuellen Beitragshebung senden Sie uns gern eine Email mit der Angabe Ihrer aktuellen Hebenummer zu.

Die Hebenummer steht auf Ihrem Beitragsbescheid auf der Vorderseite ganz oben, Emailadresse und weitere Kontaktmöglichkeiten auf der rechten Seite des Bescheides.

Bitte haben Sie Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Hebung viele Anrufe beim Deichverband eingehen, und wir dann manchmal telefonisch schwer zu erreichen sind. Vielen Dank.