Die "Deutsche Umwelthilfe" e.V. hat eine neue Studie zum Thema Hochwasser veröffentlicht
link: "Hochwasser Check 2026" (verlinkt zur DUH).
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat mit dem verlinkten „Hochwasser-Check 2026“ eine neue Studie zur Hochwassergefährdung veröffentlicht.
Für den Landkreis Lüneburg weist die Studie 509 als hochwassergefährdet identifizierte Adressen aus. Das Hochwasserrisiko im Kreisgebiet wird insgesamt als „hoch“ eingestuft.
Diese Bewertung lässt jedoch nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die geschützten Gebiete der Deichverbände zu, da diese nicht im Mittelpunkt der Studie stehen. Das geschützte Verbandsgebiet des Artlenburger Deichverbandes umfasst links der Elbe insgesamt 340 km², davon liegen 201 km² im Landkreis Lüneburg. Das Verbandsgebiet des Neuhauser Deichverbandes rechts der Elbe erstreckt sich im Landkreis Lüneburg über 226 km². Die Gesamtfläche des Landkreises beträgt 1.327 km². Die Auswertung berücksichtigt bestehende Hochwasserschutzanlagen, nimmt jedoch keine Bewertung einzelner Deiche oder Deichverbände vor. Aus den veröffentlichten Kreisdaten lässt sich insbesondere nicht erkennen, wo die 509 Adressen liegen und ob sie dem Gebiet eines bestimmten Deichverbandes zuzuordnen sind.
Innerhalb der geschützten Verbandsgebiete sind die Verbandsmitglieder (Grundstücke und Nutzungen) vor Elbehochwasser mindestens bis zum Bemessungswasserstand geschützt, dieser wird von der zuständigen Landesbehörde festgesetzt und berücksichtigt die entsprechenden Abflüsse der statistisch relevanten Hochwasserereignisse. Hochwassergefährdete Adressen befinden sich jedoch auch außerhalb dieser Gebiete, beispielsweise im Deichvorland. Darüber hinaus gibt es im Landkreis weitere Überschwemmungsgebiete, die nicht unmittelbar mit der Elbe zusammenhängen.
Nähere Informationen zu den festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten bietet das verlinkte Geoportal des Landkreises Lüneburg. Für die Erfassung und Ausweisung dieser Gebiete ist der Landkreis Lüneburg zuständig (eine vorläufige Sicherung erfolgt durch den NLWKN; für die endgültige Festsetzung ist die zuständige untere Wasserbehörde verantwortlich).
Der Artlenburger Deichverband unterhält drei Kategorien gewidmeter Deiche, die in der verlinkten Karte (Karte, jpg-Datei ca 560kb) dargestellt sind:
– Hochwasserdeiche an der Elbe von Walmsburg bis zur Einmündung des Elbe-Seitenkanals in die Elbe,
– Hauptdeiche an der Elbe von der Einmündung des Elbe-Seitenkanals bis einschließlich Laßrönne sowie
– Schutzdeiche am Ilmenaukanal, links der Roddau und rechts des Neetzekanals bis St. Dionys.
Im Gebiet des Landkreises Lüneburg liegen davon die Schutzdeiche rechts des Ilmenaukanals und des Neetzekanals. Der Schutzdeich beginnt an der Kreisstraße K12 (Brücke) und verläuft von dort in westlicher Richtung entlang des Neetze- und des Ilmenaukanals.
Die Deichverbände unterhalten die ihnen zugeordneten Deiche zuverlässig, dieses wird zwei mal jährlich im Rahmen von Aufsichtsdeichschauen überprüft. Die Deichverbände sind in Niedersachsen auch für den Erhalt und den erforderlichen Ausbau der gewidmeten Deiche verantwortlich (Maßnahmenträger bei Deichbaumaßnahmen, i.d.R. durch Fördergelder von Bund und Land finanziert; die Deichunterhaltung und Deichverteidigung wird über Mitgliedsbeiträgen von Verbandsmitgliedern finanziert).