Deichbeitrag ab 2026 beim Artlenburger Deichverband
Sehr geehrte Verbandsmitglieder,
aufgrund des geänderten Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) und der entsprechend angepassten Verbandssatzung berechnet der Artlenburger Deichverband die Beiträge ab 2026 auf einer neuen Grundlage.
Der bisher zugrunde gelegte Grundsteuermessbetrag entfällt als Berechnungsgrundlage. Maßgeblich sind künftig die Flurstücks- und Gebäudeflächen sowie deren Nutzung nach den Katasterdaten zum 1. Januar des Beitragsjahres. Durch diese Umstellung kann sich Ihr Beitrag verändern. Im Beitragsbescheid werden die Grundlagen erläutert.
Für 2026 hat der Verbandsausschuss einen Hebesatz von 0,85 ‰ der Summe der flurstücksbezogenen Bemessungszahlen und einen Mindestbeitrag von 12 Euro beschlossen. Mit Ihren Beiträgen finanzieren wir die Unterhaltung und Pflege unserer Deiche zum Schutz vor Sturmfluten und Hochwasser.
Die Berechnung finden Sie in der Anlage zu Ihrem Beitragsbescheid. Sollten Ihnen Fehler auffallen, etwa bei Ihrer Anschrift oder den Beitragsflächen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei unserem Verbandsbüro. Auch die rechnerisch ermittelte Gebäudegesamtfläche kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag korrigiert werden, wenn sich der Jahresbeitrag dadurch um mehr als 30 Euro ändert. Hinweise und eine Antragsvorlage finden Sie auf unserer Internetseite (unten).
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Am effektivsten geht das per E-Mail unter Angabe Ihrer Hebe-Nr., da nach Versendung der Beitragsbescheide unser Telefonanschluss oft besetzt ist. Kontakt per Post, Fax oder Besuch (während der Geschäftszeiten werktags 9-12 Uhr) ist natürlich auch möglich. Alle Daten finden Sie auf Ihrem Beitragsbescheid.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung zum Erhalt unserer Deiche!
Folgende pdf-Dateien zur Information (zum Öffnen ist ein pdf-Reader erforderlich)
- Satzung zur 8. Satzungsänderung
(aktuelle Satzung auch im Verbandsbüro und bei der Aufsichtsbehörde Landkreis Lüneburg) - Hinweise zur Beitragshebung / Veranlagungsgrundlage (auch auf in jedem Beitragsbescheid)
- Korrekturantrag zur Gebäudegesamtfläche
- Sepa-Lastschriftmanat (Vorlage für Deichbeitrag ADV)